1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel
des Vertragspartners
1.1
Die intrasaar media erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
intrasaar media ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit
Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter
Berücksichtigung der Interessen von intrasaar media für den
Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt
als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
intrasaar media verpflichtet sich, den Kunden mit der
Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen.
1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
1.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.5
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von
einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler
Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe
von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die
Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der
zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei
Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains
Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die
entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des
Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Registrierungsbedingungen , die
DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die
DENIC-Direktpreisliste.
1.6
intrasaar media kann seine Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen
(Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der
Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
2. Leistungspflichten
2.1
intrasaar media gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server
von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in
denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich von intrasaar media
liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu
erreichen ist. intrasaar media kann den Zugang zu den Leistungen
beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die
Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software
oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif
von intrasaar media genutzt werden.
2.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein
Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif
enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der
Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden
Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für
die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein
Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte
und ein Kilobyte eintausend Byte.
2.4
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus.
Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht
möglich.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten,
Domainrückkauf
3.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird intrasaar
media im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
intrasaar media hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.
intrasaar media übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den
Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder
zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer
Bestand haben.
3.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine
Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie
allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden
beruhen, stellt der Kunde intrasaar media, deren Angestellte und
Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von
Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete
Personen frei.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet, intrasaar media einen etwaigen
Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der
Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er
verpflichtet, intrasaar media unverzüglich über die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von
intrasaar media über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten
zu beantworten und intrasaar media das vorrangige Recht zum
Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die
Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von intrasaar media für die Vertragsdauer ein
nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz).
Wird der Kunde von intrasaar media für Mehrfachlizenzen des
Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden
Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der
Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle
Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms
selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.
Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen,
audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.
Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen
Programmhersteller.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der
dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der
Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner
nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das
Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines
Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der
Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist,
gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von intrasaar media erhobenen Lizenzgebühren richten sich
nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der
Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder
einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm
durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien
erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter
Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf
die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder
Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung
zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem
primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch
darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv
benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik
betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der
Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger
vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf
Urheberrechtsvermerke von intrasaar media nicht verändern oder
entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in
anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu
bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform
umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer
Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch
ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist.
Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen
oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5
Soweit dem Kunden von intrasaar media ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt
worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat
der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien
sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an
intrasaar media zurück zu geben. Der Kunde löscht alle
gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren
Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die
übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber
intrasaar media bestehen über eine eventuelle Kündigung oder
eine Beendigung des Vertrages fort.
4.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis
4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde intrasaar media
eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
intrasaar media ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf
Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach
telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den
Kunden anzunehmen.
5.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags
durch intrasaar media oder mit der ersten Erfüllungshandlung
zustande.
5.3
Für den Kunden gelten je nach Paket unterschiedliche
Abrechungszeiträume. Nach Ablauf des Abrechungszeitraums
verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um denselben
Abrechungszeitraum sofern der Kunde nicht mit einer Frist von 30
Tagen zum Ablauf des Abrechungszeitraums kündigt. Dies gilt
nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart
wird. intrasaar media ist bei Verträgen, in denen für den Kunden
ein Abrechungszeitraum von bis zu 12 Monaten gilt, berechtigt,
den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu
kündigen.
5.4
intrasaar media ist berechtigt, die Domain des Kunden nach
Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser
Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung
5.5
Werden von Dritten gegenüber intrasaar media Ansprüche wegen
tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2
geltend gemacht, ist intrasaar media berechtigt, die Domain des
Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und
die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für
intrasaar media insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in
Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2,
10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt,
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist
Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer
10.5 geregelten Anforderungen genügen oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die
Vergaberichtlinien verstößt.
5.7
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten
Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne
Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher
Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht
kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen
Ersatzdomain. Es erfolgt keine Rückerstattung im voraus
geleisteter Beträge für Domains, sofern nicht die Kündigung
durch intrasaar media verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso
für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder
zusätzlich gebuchte Optionen.
5.9
Für den Fall, dass intrasaar media nach den Bestimmungen der
jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die
Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht
erhalten kann, ist intrasaar media berechtigt, den Vertrag mit
dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist
von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
6. Preise und Zahlung
6.1
intrasaar media ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je
Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des
Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der
Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. intrasaar media verpflichtet
sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind
Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die
Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts
betroffen ist, bestimmt intrasaar media die Entgelte durch die
jeweils
aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall
berechnet intrasaar media Zinsen in Höhe von zehn Prozent
jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden,
auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der
gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
6.2
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung
fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der
Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten
Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch
auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben
Vorrang. Die Rechnung wird per E-Mail an die bei der Bestellung
durch den Kunden angegebene Adresse versandt.
6.3
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch
Lastschrifteinzug erfolgen. intrasaar media wird die Rechnung
dem Kunden mindestens sechs Werktage vor Lastschrifteinzug
bekannt geben. Der Kunde ermächtigt intrasaar media, die von ihm
zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu
benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der
Kunde zu vertreten hat, berechnet intrasaar media Euro 9, 60 pro
Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden
ist.
6.4
intrasaar media ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain
erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten
Entgelte vorzunehmen.
6.5
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit
unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
7. Freistellungsanspruch
intrasaar media wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche
verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen
Schutzrechts oder Urheberrechts durch intrasaar media in der
Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden
gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge
übernehmen, wenn der Kunde intrasaar media von solchen
Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und
intrasaar media alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen
und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte
Verpflichtungen von intrasaar media entfallen, wenn Ansprüche
Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert
wurden oder zusammen mit nicht von intrasaar media gelieferter
Hardware oder Programmen genutzt werden.
8. Haftung
8.1
Für Schäden haftet intrasaar media nur dann, wenn intrasaar
media oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz von intrasaar media oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von
intrasaar media auf den Schaden beschränkt, der für intrasaar
media bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
8.2
Die Haftung von intrasaar media wegen zugesicherter
Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8.3
Im Anwendungsbereich der
Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die
Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite
eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines
vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende
gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn
auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten
werden. Der Kunde stellt intrasaar media von allen Ansprüchen
frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten
beruhen.
9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete
Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse intrasaar media
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine
pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung
gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die
pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine
Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der
Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der
Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde
intrasaar media unter Ausschluss der Annahme eines
Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
9.3
intrasaar media ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen
des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem
Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß
Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist intrasaar media
berechtigt, den Tarif zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des
Kunden bleibt davon unberührt. intrasaar media wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass die intrasaar media von ihm
mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet
sich, intrasaar media jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage
von intrasaar media binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle
Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie
Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners
für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie
Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen
Ansprechpartners für die Domain sowie
- falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich
die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers
einschließlich der Namen dieser Server.
10.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten
in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen.
intrasaar media behält sich das Recht vor, für den Kunden
eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu
senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für
E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.
10.3
Der Kunde verpflichtet sich, von intrasaar media zum Zwecke des
Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu
halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er
davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte
durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von intrasaar media
nutzen, haftet der Kunde gegenüber intrasaar media auf
Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach
jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine
Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern
von intrasaar media abgelegt sind, nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine
vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von
Arbeiten von intrasaar media oder vor der Installation von
gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf
Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation,
bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies
gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und
der Pflege von intrasaar media erhält. Der Kunde wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige
Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten
Systems beeinflussen kann.
10.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis
des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten,
zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt
massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der
Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist intrasaar media
berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
10.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu
gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B.
durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen,
vermieden wird. intrasaar media ist berechtigt, Seiten, die den
obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den
Kunden oder durch Dritte auszuschließen. intrasaar media wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
10.6
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird intrasaar media im
Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und
unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den
anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich
aus der jeweils
gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
10.7
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei intrasaar media
abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der
Tarif des Kunden enthält einen von intrasaar media zur Verfügung
gestellten Chat.
11. Root-Sever
Ein Root-Server erfordert fundierte Vorkenntnisse zur
Administration von Linux-Serversystemen. Als
Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die
Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und
Manipulationen durch Dritte über das Internet. intrasaar media
hat keine reguläre Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu
bestimmen, insbesondere keinen administrativen Zugang
("Root-Recht"). Die Root-Server-Angebote enthalten keine
Sicherung durch externe Schutzsoftware. intrasaar media
empfiehlt dem Kunden dringend, dass der Kunde selbst
zuverlässige Schutzsoftware (z.B. "Firewalls") installiert und
ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte
"offene" Server sind eine Einladung zur missbräuchlichen Nutzung
durch Hacker!
Der Betrieb offener Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über
die z.B. SPAM-Mails verbreitet werden können, berechtigt
intrasaar media, den Server sofort vom Netz zu trennen. Der
Kunde wird intrasaar media unverzüglich informieren, sobald er
Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte unbefugt seinen Server
nutzen.
Im Übrigen verbleibt es bei der Regelung der Haftung gemäß
Ziffer 8.
12. Datenschutz
12.1
intrasaar media erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit
sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu
Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind
online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
12.2
Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und
eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG
zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird.
Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem
Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
12.3
intrasaar media weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie
dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der
Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und
unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus
technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der
Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die
Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-
Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
13. Schlussbestimmungen
13.1.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Saarbrücken. intrasaar
media ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von intrasaar
media auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche
gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum
Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
13.2.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.